s/p/r/a/c/h/v/e/r/b/a/n/d . de ein Projekt aus Berlin

Berlin Projekt - Integration Sprache Aufenthalt

 

Integration - zusammenfinden und miteinander leben
In Deutschland leben rund 82,4 Millionen Menschen. Davon besitzen 7,3 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit. 56,4 % von ihnen leben bereits länger als 10 Jahre bei uns. 1,6 Millionen der Ausländerinnen und Ausländer sind bereits hier in Deutschland geboren.

Zuwanderer kommen aus unterschiedlichsten Gründen nach Deutschland, das Bedürfnis nach Integration ist aber allen gemein. Eine gelingende Integration zu ermöglichen, ist die Aufgabe des Bundesamtes.

Welche Ziele hat Integration ?
Das friedliche Miteinander-Leben soll selbstverständlich werden. Zuwanderern muss daher eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt ermöglicht werden.

Welche Rolle spielt das Bundesamt dabei ?
Beim Bundesamt sind verschiedene Programme von Integrationsaktivitäten zur sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration gebündelt. Integration findet dort statt, wo die Lebensumstände sie erfordern: in den Kommunen und Stadtteilen. Daher werden die Maßnahmen nicht vom Bundesamt selber durchgeführt, sondern von starken Kooperationspartnern vor Ort. Das sind z. B. der Deutsche Volkshochschulverband, die Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Sportbund, das Goethe-Institut, das DGB-Bildungswerk, aber auch viele andere, kleinere, engagierte Einrichtungen und Initiativen.

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Sprache
Die Basis von Integration ist Sprache. Das Bundesamt fördert seit Beginn des Jahres 2003 Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familienangehörige. In über 4.600 Kursen können ca. 60.000 Menschen in diesem Jahr davon profitieren und Deutsch lernen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Kleinkindern wird der Kursbesuch durch eine kostenlose begleitende Kinderbetreuung erleichtert. Bei Bedarf kann auch sozialpädagogische Betreuung der Kurse vom Bundesamt finanziert werden.

Gesellschaftliche und soziale Integration
Neben der gemeinsamen Sprache sind soziale und gesellschaftliche Integration wesentlich für ein friedliches Miteinander. Damit ist gemeint, dass in Städten und Gemeinden, im Lebensumfeld und Lebensalltag praktisch gearbeitet wird. Es gilt:

Werte und Normen zu vermitteln
Kontakte herzustellen
Netzwerke zu knüpfen
Akzeptanz zu fördern
Soziale Konflikte zu entschärfen
Das Ehrenamt zu stärken

Um dies umzusetzen, werden Projekte in Zusammenarbeit mit Verbänden, Stiftungen, Vereinen, Initiativen und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt. Zurzeit (Oktober 2003) werden rund 1.100 Projekte bundesweit gefördert.
 

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Beratung und Begleitung
Jeder Mensch ist anders, individuelle Lebensumstände sind unterschiedlich. Die Wohlfahrtsverbände stellen ein flächendeckendes Beratungsnetz zur Verfügung, um Ausländerinnen und Ausländern persönliche Integrationsberatung zu geben. Das Bundesamt und die Länder unterstützen diese Arbeit.

Den Überblick gewinnen
Integration ist in Schule und Beruf gefragt. Integration berührt den Kindergarten wie die Altenpflege, Jugendliche wie Senioren. Jeder Lebensabschnitt schafft ein eigenes Integrationsprofil. Viele Angebote stehen aber nebeneinander und müssen besser aufeinander abgestimmt werden.

Ein erste Schritt auf diesem Weg ist eine Bestandsaufnahme des Bundesamtes, die in der Integrationslandschaft über eine freiwillige Abfrage erhoben worden ist. "Wer leistet was für wen?" ist eine der zentralen Fragen, "was kann man verbessern?". Die Erkenntnisse aus der Umfrage werden später Eingang in das Integrationsprogramm und eine Best-Practise-Plattform, finden.

Kann man Integration lernen? Worauf kommt es an?
Integration ist eine fortdauernde Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Um einander im Zusammenleben besser verstehen zu können, ist interkulturelle Kompetenz wichtig. Diese beginnt mit der Einsicht in die Kulturabhängigkeit des eigenen Denkens und der Fähigkeit des Einfühlens in fremdkulturelle Sichtweisen. Das Bundesamt fördert solche Programme, die zur Stärkung der individuellen interkulturellen Kompetenz von Zuwanderern und Einheimischen dienen.

Quel: Bund. a.A.F. Berlin Fu6
 

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Asylrecht


Asyl kommt aus dem Griechischen; „Asylon" heißt Zufluchtstätte, „asylos" das, was nicht ergriffen werden kann. In bisherigen Zeiten waren Asyle überwiegend geheiligte Ortschaften, die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützten.

Mit der Aufnahme des Satzes - „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht"

in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes (Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz a. F.) ist das Asylrecht als einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestattet worden.

Dieses mit dem hohen Anspruch der Verfassungsgarantie versehene bundesdeutsche Asylrecht ist das Ergebnis bitterer geschichtlicher Erfahrungen mit politischer Verfolgung während des Nationalsozialismus. Die Verfasser des Grundgesetzes gewährten dem einzelnen Berechtigten einen höchstpersönlichen, absoluten Anspruch auf Schutz und damit das Grundrecht auf Asyl. Mit der Gewährung eines Individualanspruchs auf Asyl geht das Grundgesetz über das Völkerrecht hinaus, das einen solchen Anspruch nicht kennt, vielmehr in der Asylgewährung nur ein Recht des Staates gegenüber anderen Staaten sieht. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit eine der umfassendsten Asylgesetzgebungen Europas. Auch aus diesem Grunde kommt ihr eine besondere Rolle bei der europäischen Harmonisierung des Asylrechts zu.

Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche - ggf. auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht. Asylerhebliche Merkmale sind nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung. Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Vhf Berlin ZdH
 

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Zuwanderungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren beginnt erneut

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den aus formellen Gründen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz über den Bundesrat erneut ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das Zuwanderungsgesetz ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben der Bundesregierung. Es wird von allen gesellschaftlichen Gruppen unterstützt und schafft erstmals die Voraussetzungen für ein flächendeckendes Integrationsprogramm für Zuwanderer

Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2003 beschlossen, den vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erneut und unverändert in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das Verfassungsgericht hatte das Gesetz im Dezember vergangenen Jahres wegen eines Verfahrensfehlers im Bundesrat für nichtig erklärt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun als Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht und voraussichtlich schon bald im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten.

Bundesinnenminister Otto Schily erinnerte im Anschluss an die Kabinettsitzung daran, dass nach wie vor alle gesellschaftlichen Gruppen das Zuwanderungsgesetz unterstützen. Schily betonte, dass der nun verabschiedete Gesetzesentwurf bereits viele im ersten Gesetzgebungsverfahren berücksichtigte Anregungen und Änderungswünsche der Opposition beinhalte und dadurch bereits einen Konsens abbilde. Er zeigte sich zuversichtlich im Hinblick auf eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss. Die Aussichten für eine Einigung ständen gut, wenn sich alle Beteiligten von ihren Vorurteilen verabschiedeten, appellierte der Innenminister. Die Notwendigkeit für eine umfassende Regelung der Zuwanderung, wie sie das Zuwanderungsgesetz trifft, sei schließlich zwischen allen politischen Kräften unumstritten. Schily erwartet, dass die Gespräche im Vermittlungsauschuss noch in der ersten Jahreshälfte 2003 abgeschlossen werden können.

Der Bundesinnenminister hob noch einmal hervor, dass das Zuwanderungsgesetz eine eng am Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes orientierte Steuerung der Arbeitsmigration regelt. Der Vorrang inländischer Facharbeiter vor ausländischen Arbeitsimmigranten ist im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben. "Nur dort, wo deutsche Arbeitskräfte fehlen, kommen ausländische Bewerber zum Zug", bekräftigte Schily.
 

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Integration fördern und fordern

Das Zuwanderungsgesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und schafft erstmals die Voraussetzung für ein flächendeckendes Integrationsprogramm für dauerhaft nach Deutschland kommende Zuwanderer; ob sie nun aus wirtschaftlichen oder humanitären Gründen nach Deutschland kommen. So bilden die Maßnahmen zur Integrationsförderung einen wichtigen Schwerpunkt des Gesetzes. Minister Schily gab zu bedenken, dass durch die im Zuwanderungsgesetz angelegte Steuerung der Zuwanderung auch die Sozialkassen entlasten werden und diese Mittel für zielgerichtete Integrationsmaßnahmen wie Sprach- und Orientierungskurse frei werden.

Mit dem Entwurf für das Zuwanderungsgesetz hat das Bundeskabinett gleichzeitig die wichtigsten Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes beschlossen: die Verordnung über Integrationskurse für Ausländer sowie die Durchführungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz.

Bsk Berlin Vld

 

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Sprachliche Integration der bei uns lebenden Ausländer

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine entscheidende Voraussetzung für die berufliche und soziale Integration. Je besser ein Mensch die Sprache des Landes beherrscht, in dem er auf Dauer leben wird, desto größer ist seine Chance, sich in angemessener Zeit zu integrieren. Die Erlangung der deutschen Sprache in Wort und Schrift nach einheitlichen Qualitätskriterien und kontrollierten Lernzielen liegt daher im Interesse des Zuwanderers, aber auch des Aufnahmelandes.

Jugendliche Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge können zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung Garantiefondsmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Anspruch nehmen. Mit dem Inkrafttreten der Integrationsregelungen im Zuwanderungsgesetz wird der Kreis der Förderberechtigten nunmehr auf Ausländer und Zuwanderer erweitert, deren Aufenthalt voraussichtlich von Dauer sein wird.

Darüber hinaus wird erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote gesetzlich festgelegt.
 

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Berufliche Integration

Eine erfolgreiche Ausländerpolitik setzt neben dem Erwerb guter Sprachkenntnisse die berufliche Integration durch Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Einarbeitung und Verbesserung der Ausbildungssituation insbesondere ausländischer Jugendlicher und Frauen voraus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fördert mit verschiedenen Projekten die Berufsbildung sowie die Schaffung von Ausbildungsplätzen und Kursen zur Verbesserung der Integrationschancen.

Soziale Integration

Die soziale Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam von Zuwanderern und deutscher Bevölkerung in einem komplexen gesellschaftlichen Prozess erfolgreich gemeistert werden kann.

Trotz erheblicher integrationspolitischer Fortschritte und Erfolge gibt es noch Defizite. Insbesondere bei der Verbesserung des Zusammenlebens von Deutschen und Ausländern und beim konsequenten Vorgehen gegen Ausländerfeindlichkeit sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bei allem Engagement des Staates sind hier vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich aktiv an der Integration der Ausländer zu beteiligen. Extremistischen Bestrebungen muss entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hat ein Bündnis für Demokratie und Toleranz initiiert, das die Werte und Garantien unseres demokratischen Rechtsstaates umsetzt und offensiv vertritt. Alle Bürger sollten sich an diesem Bündnis beteiligen.

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Deutschsprachkursen im Auftrag des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - für Ausländer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt in Deutschland


Das Bundesamt fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Sprachunterricht für Ausländerinnen und Ausländer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziel der Sprachkurse ist die Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Dieses Ziel soll durch die Vermittlung oder Verbesserung der sprachlichen Kompetenz erreicht werden. Dazu ist ein handlungsorientierter Sprachunterricht erforderlich, der auf die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache ausgerichtet ist und sich an der realen Situation orientiert, in der sich die Ausländerinnen und Ausländer befinden.

Es werden Kurse gefördert, soweit kein Anspruch auf die Förderung durch andere Stellen oder Einrichtungen besteht.

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Interne News:

Liebe Mitglieder,

ein Informativer Abend erwartet euch auf unserer Versammlung in Berlin. Wie immer sind interessante und wichtige Gäste mit dabei. Ein Abend zum Austausch, Wiedersehen aber auch Kennenlernen. Anzahl der freien Plätze ist stark begrenzt. Die Eintragung in die Liste ist in dem Mitgliederbereich noch möglich. Hier findet Ihr Informationen zu Treffpunkt & Stammtisch. Zwar gibt es keine "feste" Tagesordnung, jedoch sind zwei dort genannte Termine einzuhalten. Die Hotelreservierung in Berlin sollte von euch rechtzeitig vorgenommen werden. Wartet bitte nicht bis auf den letzten Moment mit eurer Hotelbuchung, Berlin bietet zu gleichen Zeitpunkt zahlreichen weiteren Veranstaltungen, so dass eine rechtzeitige Reservierung Ihres Hotels sehr zu empfehlen ist. Unser Vorschlag ist diese Berlin Hotelbuchung - zentrale Lage in Charlottenburg, aber auch dieses Berlin Hotelreservierung  ist ebenfalls zentral gelegenes Haus in Charlottenburg. Einige weitere Vorschläge aufgrund von guten Erfahrungen unserer Mitglieder mit den Hotels in Berlin sind in dem Mitgliederbereich nachzulesen. Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr euch selbstverständlich wie immer jederzeit mit der Frau D. Maier in Verbindung setzen.

 

 

 

 
 Kontakt 
 

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in Zusammenarbeit mit:
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- Initiative Boris Loder, Berlin

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